AGB

Voraussetzungen an den Fahrer

Der Mietvertrag bezieht sich nur auf den Mieter oder die aus Seite 1 des Mietvertrages angegebenen Fahrer. Mieter oder Fahrer müssen im Besitzt eines gültigen Führerausweises (Kategorie B oder höher) sein. Der Mieter/Fahrer bestätigt während der Mietdauer in einem fahrtüchtigen Zustand zu sein. Es besteht eine Nulltoleranz gegenüber Alkohol, Drogen oder sonstigen Substanzen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. 

Weitere Fahrer des gemieteten Fahrzeuges

Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf eine weiteren Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen und sind sonst untersagt. Der Fahrer muss sich durchwegs in fahrtüchtigem Zustand befinden. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Haftung.

Übergabe/Rückgabe

  • Das Fahrzeug ist vor der Rückgabe mit mind. 98 Oktan Benzin vollzutanken. (Den Kassenbeleg entsprechend vorweisen.)
  • Die Übergabe und Rückgabe erfolgen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Erfolgt die Rückgabe verspätet, wird pro zusätzliche Stunde, Tag resp. Woche ein entsprechender Tarif berechnet, welcher DreamFleet festlegt.
  • Bei Verhinderung des Mietantrittes sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist dies DreamFleet mindestens 24 Std. davor unverzüglich zu melden.
  • Bei der Übergabe/Rückgabe wird jeweils ein Rapport ausgefüllt, wobei eventuelle Schäden schriftlich und mittels Fotos festgehalten werden.

Reservationen

  • Reservationen sind auf Anfrage bei DreamFleet möglich.
  • Der Mieter erhält eine schriftliche oder telefonische Reservationsbestätigung.
  • Reservationen, welche nicht eingehalten werden, sind mind. 24 Stunden vor Beginn der Miete wieder zu annullieren. Ansonsten werden 50% der Fälligen Mietkosten in Rechnung gestellt.

Fahrzeug

Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand, Vollgetankt und geprüft abgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, dass ihm das Fahrzeug in fahrbereitem Zustand, Vollgetankt und geprüft abgegeben wird.  

Vorbehalte/Haftungsausschlüsse

  • DreamFleet haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.
  • DreamFleet behält sich das Recht vor, die Fahrzeuge bei schlechtem Wetter nicht auszuhändigen. Beidseits gibt es keine Folgekosten

Unfälle und Diebstähle

Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung von DreamFleet und der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gem. internationalem Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für DreamFleet ohne Belang.

Versicherungen

  • Der Mietpreis schliesst automatisch eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ein. Der Selbstbehalt entspricht der Summe gemäss Seite 1 des abgeschlossenen Automietvertrags.  Wobei die Kosten für jegliche Schäden zu Lasten des Mieters gehen.
  • Lässt der Mieter das Fahrzeug durch unbefugte Personen lenken, so geht die volle Haftpflicht auf den Mieter über. Auch dürfen nicht mehr Personen mitgeführt werden, als Plätze vorhanden sind.
  • Der Mieter erklärt sich ausdrücklich haftbar für Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt werden.
  • Der Mieter ist für den Verlust des Mietfahrzeuges voll haftbar.

Reparaturen

Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von DreamFleet bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung DreamFleet dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Kunden/Fahrer die Rechnungsstellung an DreamFleet zu verlangen. Der Kunde/Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur DreamFleet pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebs-ausfall. Bei jeglichen Pannen während der Mietdauer mit dem/den Mietfahrzeugen ist stets zuerst bei DreamFleet zu melden. DreamFleet verpflichtet sich einen Pannendienst zu organisieren. Dem Mieter ist einen Pannendienst anzurufen untersagt.

Fahrten ins Ausland

Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können durch DreamFleet beschlossen werden und sind schriftlich einzuholen.

Haftung DreamFleet

DreamFleet haftet weder dem Kunden/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebenso wenig haftet DreamFleet für irgendwelchen Schaden, der dem Kunden/Fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.

Nutzungseinschränkungen

  • Das Fahrzeug ist Eigentum von DreamFleet und der Mieter darf es weder untervermieten, übertragen noch Verkaufen.
  • Das Rauchen, Essen und Trinken (Süssgetränke) sind im Fahrzeug verboten. Bei einer solchen Wiederhandlung wird dem Mieter eine Busse von 500.- CHF in Rechnung gestellt. Bei einer Wiederhandlung in Bezug zu Rauchen eine Busse von 2'000.- CHF.
  • Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen, Autorennen sowie die Teilnahme an Rennsport-Anlässen sind verboten. Es besteht keine Versicherungsdeckung.
  • Das Parkieren in Tiefgaragen und auf Parkplätzen sind nicht gestattet, wenn nicht auf beiden Seiten 50cm Freiraum vorhanden sind.
  • Der Mieter ist für die Sicherheit des Fahrzeuges verantwortlich und muss versuchen, das Risiko von Diebstahl oder Vandalismus auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Deaktivierung des ESP ist strikt verboten.
  • Driften oder Burnouts (durchdrehende Reifen) mit den Fahrzeugen durchzuführen ist verboten und wird bei Rückgabe mit einem Reifenprofilmesser geprüft. Bei differenz von 1mm Profil geht DreamFleet davon aus, dass dies nicht eingahlten wurde.
  • Die aktivierung von Launch-Control ist verboten. Folgeschäden werden dem Mieter verrechnet.
  • Das Fahren abseits befestigter Strassen oder auf für das Fahrzeug ungeeigneten Strassen ist verboten.
  • Bei grober Verschmutzung wird ein Betrag für die Reinigungskosten in Rechnung gestellt, welcher sofort vor Ort zu bezahlen ist.

GPS Tracker

Jedes Fahrzeug wird mit GPS überwacht, der Mieter/Fahrer willigt dies mit seiner Unterschrift ein.

Verkehrsübertretungen

  • Der Mieter haftet während der Mietdauer bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für alle Verkehrsübertretungen.
  • Die Kosten werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt und sind von diesem zu tragen.

Schäden durch Fehlmanipulationen

  • Schäden am Fahrzeug durch Überdrehen des Motors, Überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Launch-Control, übermässiger Reifenverschleiss sowie jegliche Art der Fehlmanipulationen haben die vollumfängliche Haftung des Mieters zur Folge.

Hinweis: Solche Schäden sind mittels Computersystems genau nachweisbar.

Gerichtsstand

Der unterzeichnenden Mieter, erklärt die obenstehenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen durchgelesen zu haben, diese verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Parteien vereinbaren Gerichtsstand in der Schweiz jeden Streit aus diesem Vertrag.